Häufige Fragen

AbfallREGISTER AVV / SORTEN - WAS DARF IN DIE CONTAINER?

Was darf in den Container geladen werden?

– Naturbelassenes Altholz, Paletten aus Vollholz z.B. Europaletten
– Industriepaletten, Transportbehälter, Verschläge, Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten und ähnliche Kisten aus Vollholz
– Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel), Verschnitt von naturbelassenem Vollholz

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.

Was darf in den Container geladen werden? – Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen – Möbel mit holzfurnierten Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen – Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung – Bauholz, Spanplatten und Dielen

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.

Was darf in den Container geladen werden?

– Verpackungsholz mit Verbundmaterialien
– Möbel mit Beschichtungen, Paletten mit Verbundmaterialien
– Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (Kunststofffurniere)
– Altholz aus dem Sperrmüll

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.

Was darf in den Container geladen werden?

Behandeltes Holz z.B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz, ebenso schadstoffbelastetes Holz, z.B. Bahnschwellen, Jägerzaun und Holz aus Dachkonstruktionen

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis A IV vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste Kategorie deklariert werden.

Was darf in den Container geladen werden?

– Zeitungen und Zeitschriften
– Kartons und Verpackungen aus Pappe und Papier
– Prospekte
– Papiertüten
– saubere Papierservietten
– Papier
– Kataloge

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

– Verbundverpackungen 
– Kunststofffolien
– Getränkedosen und Konservendosen
– Plastiktüten

Was darf in den Container geladen werden?

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien:

– Mauerwerk
– Ziegelsteine
– reiner Betonabbruch
– Fliesen und Kacheln
– Dachziegel
– Mörtel- oder Putzreste
– Waschbecken und Toilettenschüsseln, keramisch
Kantenlänge < 0,5 m, andere Kantenlängen müssen gesondert angefragt werden

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

– Holz
– Folien
– Tapeten
– Kabel
– PVC-Rohre
– Isolier- und Dämmstoffe
– Gips- und Gipskartonplatten
– Dachpappe
– Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
– Türen und Fensterrahmen mit Glasresten
– Kunststoffe und Papier

Was darf in den Container geladen werden?

– Holz, Folien, Tapeten, Kabel – PVC-Rohre – Gips- und Gipskartonplatten – restentleerte Farbeimer – Porenbeton – Metalle, wie z. B. Träger, Moniereisen, Heizkörper – Türen, mineralische Bestandteile – Verpackungen, Kunststoffe, Glas und Papier

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

Schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, Mineralfasern oder Farb- und Lackeimer (befüllt), Isolier- und Dämmstoffe, Dämmstyropor sowie Grünabfälle, Kantinen- und Speiseabfälle, Kehricht, Abfälle aus Brandschäden, belastete Hölzer, Krankenhausspezifische Abfälle

Was darf in den Container geladen werden?

– Holz, Folien, Produktionsreste (unbelastet)

– Metalle
– Verpackungen, Kunststoffe, Glas und Papier

Was darf NICHT in den Container geladen werden?

Schadstoffverunreinigte oder -belastete Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Eternitplatten, Mineralfasern oder Farb- und Lackeimer (befüllt), Isolier- und Dämmstoffe, Dämmstyropor sowie Grünabfälle, Kantinen- und Speiseabfälle, Kehricht, Abfälle aus Brandschäden, belastete Hölzer, Krankenhausspezifische Abfälle

Containerbefüllung und Containergestellung

Ein Container darf nicht über die Ladekante befüllt werden, da die Ladung beim Transport gesichert sein muss. Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Die Zuladung entnehmen Sie der Seite Containerdienst. Hier ist die Ausladung der Container je Größe aufgeführt.

Wir führen folgende Containersysteme:

  • Absetzcontainer offen mit 5,7,10 Kubikmeter
  • Absetzcontainer mit Deckel mit 7, 10 Kubikmeter 
  • Abrollcontainer mit 12,20 und 40 Kubikmeter
  • Containerpressen mit 10, 20 Kubikmeter

Die Wahl des passenden Systems hängt von der Beschaffenheit und dem Gewicht der Abfälle ab. Schwere Abfälle gehören in eine 5-7 Kubikmeter Mulde. Dazu zählt Bauschutt, Beton, Erdaushub, Straßenaufbruch. Sperrige Abfälle sollten in voluminöse Container gefüllt werden. Dazu gehören Absetz- und Abrollcontainersysteme.

Absetzcontainer
Die Fahrzeuge haben einen Wendekreis von ca. 8 m und benötigen eine Rangierhöhe von etwa 4 m. Dazu benötigen wir eine Durchfahrtsbreite von 3 m. Sämtliche Wege und Stellplätze müssen mit 26 Tonnen belastbar sein.

Abrollcontainer
Die Fahrzeuge haben einen Wendekreis von ca. 10 m und benötigen eine Rangierhöhe von etwa 5 m. Dazu benötigen wir eine Durchfahrtsbreite von 3 m. Alle Wege und Stellplätze müssen mit 26 Tonnen belastbar sein.

In nahegelegenen Orten um Gross-Gerau bieten wir einen Schnellservice auf Wunsch an. Im Regelfall sollten Sie mit einem Vorlauf von 48 h bei der Containerlieferung oder -abholung rechnen.

Die Containermiete kann beliebig lange ein. Innerhalb von 13 Tagen sind die Container mietfrei. Ab dem 14. Tag erfolgt eine Mietberechnung. Beachten Sie daher, dass mit einem Mietcontainer entsprechende Mietkosten verbunden sind. Wir berechnen dafür ein Entgelt / Miettag.

Baustoffe, Baustofflieferung und Beschaffenheit

Nein, es handelt sich um reine Naturprodukte. Diese können unterschiedliche Farben, Farbschattierungen und Farbnuancen aufweisen. Außerdem kann es durch die Verarbeitung zu Verschmutzungen oder Staub kommen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar!

Alle Schüttgüter wie Schotter, Rindenmulch, Kies, Splitt und Sand werden vor Ort lose gekippt. Sind damit in „loser Schüttung“. Wir können Ihnen alternativ den befüllten Container vor Ort aufstellen und Sie entladen die Schüttgüter selbst per Schubkarre oder kleinem Ladegerät.

Alle Schüttgüter wie Basaltschotter, Sand, Splitt, Erde und Kompost sind Naturbaustoffe. Lediglich bei den Recyclingschotter und dem Recyclingsand handelt es sich um „Baustellenreststoffe“. Es ist bei diesen Stoffen nicht immer zu vermeiden, dass einzelne Materialien wie Folien, Glas oder ähnliches Material in eine Produktionscharge gelangt. 

Wir bringen Ihre beliebige Menge ab 1 Kubikmeter zur Baustelle. Auch Großmengen mit Kippsatteln sind lieferbar. So können wir Sie beispielsweise auch bei größeren Verfüllmaßnahmen und Grubenaushub unterstützen.

Wir legen Wert auf regionale Produkte – im Schwerpunkt auf die Wiedergewinnung. Alle Produkte stammen aus heimischen Vorkommen. Außerdem setzen wir bei Recyclingprodukten unsere Wertstoffe wie Beton und Grünschnitt ein.